top of page

Gründungszuschuss & Einstiegsgeld

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur für Arbeit oder das Einstiegsgeld vom Jobcenter zu beantragen.

Unterstützung bei:

Professioneller Businessplan

Beratung zu Anmeldefristen

Umgang mit Behörden

Fachkundige Stellungnahme

Vorteil: Der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld muss nicht zurückgezahlt werden. 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters handelt.

Beantragen Sie jetzt Ihren Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit:

 

Bei Vorlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist die Maßnahme für Sie KOSTENFREI!

                                         

           

 

 

 

 

 

 

Noch kein AVGS-Gutschein:

Antrag downloaden / herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und senden Sie ihn an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Muster Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Beispiel AVGS
Gründungsberatung Hanau

Ihr Kontakt:

Sevim-Arslan Onur Gründerberaterin

Sevim Arslan-Onur

Gründungsberaterin
Unternehmensberaterin

Telefon: 
Mobil:   
E-Mail: 

06181 3063338
0176 80275319

info@gruender-hanau.de

100 % kostenlose Beratung bei einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

bottom of page