Gründungszuschuss & Einstiegsgeld
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur für Arbeit oder das Einstiegsgeld vom Jobcenter zu beantragen.
Unterstützung bei:
Professioneller Businessplan
Beratung zu Anmeldefristen
Umgang mit Behörden
Fachkundige Stellungnahme
Vorteil: Der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld muss nicht zurückgezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters handelt.
Beantragen Sie jetzt Ihren Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit:
Bei Vorlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist die Maßnahme für Sie KOSTENFREI!
Noch kein AVGS-Gutschein:
Antrag downloaden / herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und senden Sie ihn an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Beispiel AVGS

Ihr Kontakt:
