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Gründungszuschuss & Einstiegsgeld

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur für Arbeit oder das Einstiegsgeld vom Jobcenter zu beantragen.

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Unterstützung bei:

Professioneller Businessplan

Beratung zu Anmeldefristen

Umgang mit Behörden

Fachkundige Stellungnahme

Vorteil: Der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld muss nicht zurückgezahlt werden. 

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Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters handelt.

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Beantragen Sie jetzt Ihren Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit:

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Bei Vorlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist die Maßnahme für Sie KOSTENFREI!

                                         

           

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Noch kein AVGS-Gutschein:

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Antrag downloaden / herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und senden Sie ihn an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

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Muster Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Beispiel AVGS
Gründungsberatung Hanau

Ihr Kontakt:

Sevim-Arslan Onur Gründerberaterin

Sevim Arslan-Onur

​Gründungsberaterin
Unternehmensberaterin

Telefon: 
Mobil:   
E-Mail: 

06181 3063338
0176 80275319

info@gruender-hanau.de

100 % kostenlose Beratung bei einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

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